Wahlarzt

Alle Krankenkassen können über das Wahlarztsystem abgerechnet werden. Das bedeutet, dass Sie das Honorar für die Ordination bar bezahlen und die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Es werden 80% des Honorars, das Ihre Krankenkasse einem Vertragsarzt für dieselbe Leistung bezahlt hätte, direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Wahlarzt bedeutet daher keine unüberwindbare bürokratische Hürde, sondern schlicht und einfach adäquate Leistung für Ihr Honorar. Korrekte Termineinhaltung und ein ausführliches ärztliches Gespräch sind daher eine Selbstverständlichkeit.